- Sie wollen eine Familienstiftung errichten und dadurch Ihre Familie absichern?
- Durch Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung wollen Sie einen guten Zweck fördern?
- Eine Stiftung soll letztwillig bedacht werden?
Stiftungen sind ein besonderes Instrument der Vermögensnachfolge und bieten vielfältige Gestaltungs- und Einsatzmöglichkeiten. Insbesondere können Stiftungen auch erst auf den Todesfall errichtet werden. Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berate ich vermögende Stifter, gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen deutschlandweit.